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Wichtiger Hinweis: Das deutsche Insolvenzrecht hat sich zuletzt erheblich verändert. Seit dem 1. Oktober 2020 beträgt die Wohlverhaltensphase bei der Privatinsolvenz nur noch drei Jahre – statt wie bisher sechs Jahre. Unsere neue Seite wird Sie umfassend und aktuell über alle relevanten Änderungen informieren.
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