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Privatinsolvenz anmelden - Wie verläuft die Insolvenz bei einer Privatperson?

Privatinsolvenz anmelden

Viele Menschen geraten in eine so schwere finanzielle Klemme, dass sie eine Privatinsolvenz anmelden müssen. Dazu kommen kann es beispielsweise, weil man jahrelang Möbel und technische Geräte auf Raten angeschafft hat und dann den Arbeitsplatz verlor. Ändert man seinen Lebensstil daraufhin nicht, sondern macht sich vor, man finde bald neue Arbeit, vergrößert sich das Problem. Viele Menschen haben hohe Ansprüche an ihren materiellen Status. Sie kaufen sich Statussymbole, die sie sich eigentlich nicht leisten können. Andere geraten aus Krankheitsgründen in finanzielle Not und können ihre Gläubiger nicht mehr befriedigen.



Privatinsolvenz anmelden - Das Verbraucherinsolvenzverfahren

Will man eine Privatinsolvenz anmelden, bedeutete das derzeit, dass man sechs Jahre lang mit spartanischen finanziellen Möglichkeiten auskommen muss, um Schulden abzuzahlen. Die Restschuld wird auf Antrag erlassen. Dank einer geplanten Änderung der Gesetzeslage soll man zukünftig eine Privatinsolvenz anmelden können und nur noch drei Jahre lang in beengten finanziellen Verhältnissen aushalten. Danach kann man einen schuldenfreien Neubeginn wagen. Von der Restschuldbefreiung der Menschen, die Privatinsolvenz anmelden, profitieren auch ihre Gläubiger. Je williger man sich einschränkt, um Schulden zu begleichen, desto schneller kann man den Neubeginn realisieren. Das Verbraucherinsolvenzverfahren, durch das man eine Privatinsolvenz anmelden kann, wird bei Zahlungsunfähigkeit von Privatpersonen angewendet. Diesen wird es vom Gesetzgeber erleichtert, eine Privatinsolvenz anmelden zu wollen. Mit dem Privatinsolvenzverfahren hat jeder Bundesbürger die Chance, nach ein paar Jahren durch einen Schuldenschnitt schuldenfrei zu werden. Die Gläubiger erhalten durch Kontopfändungen und regelmäßige Abzahlungen, die einem mehrjährigen Abzahlungsplan entstammen, wenigstens einen Teil ihres Geldes zurück. Wer eine Privatinsolvenz anmelden möchte, muss sich an ein bestimmtes Prozedere halten, das 1999 im Insolvenzrecht festgelegt wurde. Wenn außergerichtliche Einigungen scheitern, kann man in einer finanziellen Notlage das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren nutzen und eine Privatinsolvenz anmelden. Nach einer gesetzlich festgeschriebenen Wohlverhaltensphase, in der man keine neue Schulden macht, darf man eine Restschuldbefreiung beantragen.

Was bedeutet es, eine Privatinsolvenz anmelden zu müssen?

Akuter Handlungsbedarf ist gegeben, wenn man jeden Monat höhere Kostenbelastungen hat als man Einkünfte erzielen kann. Der Gang zur Schuldnerberatung, zum Anwalt oder Steuerberater ist dann unvermeidlich. Man muss bei der Schuldnerberatung lange Wartezeiten einkalkulieren, bis man überhaupt einen Termin bekommt. Daher sollte man rechtzeitig die entscheidenden Schritte tun, um die Privatinsolvenz anmelden zu können. Mit Hilfe von Schuldnerberatern wird eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern versucht. Schlägt der Versuch fehl, darf man eine Privatinsolvenz anmelden. Den Antrag stellt man beim Amtsgericht. Antragsformulare finden sich im Internet. Anschließend muss man lückenlos seine finanziellen Verhältnisse offen legen, damit ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren eröffnet werden kann. Schuldner, die Privatinsolvenz anmelden, dürfen nur ein bestimmtes Existenzminimum behalten. Alles andere erhalten die Gläubiger. Daher möchten viele keine Privatinsolvenz anmelden, denn sie müssen sich anschließend erheblich einschränken. Bislang muss man sechs Jahre Wohlverhalten zeigen. Gelingt das, wird einem die Restschuld erlassen. Ein Treuhänder verwaltet die Finanzen derer, die eine Privatinsolvenz anmelden. Praktisch alles, was man nicht dringlich zum Lebensunterhalt benötigt, ist Insolvenzmasse. Jede Änderung der Finanz- und Lebensverhältnisse muss dem Insolvenzverwalter gemeldet werden. Das Gehaltskonto wird gepfändet. Nur der vorgeschriebene Mindestbetrag zum Lebensunterhalt bleibt ausgespart. Arbeitgeber, sofern vorhanden, müssen die meisten Einkommensanteile an den Treuhänder abführen. Unter bestimmten Umständen können aber die Gläubiger auch verhindern, dass eine Restschuldbefreiung gewährt wird. Möchte man Privatinsolvenz anmelden, sollte man keine unerwartete Erbschaft unterschlagen.

Wann muss ich Privatinsolvenz anmelden?

Viele Schuldner, die Privatinsolvenz anmelden müssen, wagen den Schritt erst, wenn nichts mehr geht. Das Eingeständnis einer auswegslosen Lage ist genauso schwer, wie eine Privatinsolvenz anmelden zu müssen und anschließend jahrelang knappsen zu müssen. Ziel ist aber die Restschuldbefreiung - und dafür lohnt es sich, dass Schuldner Privatinsolvenz anmelden. Immerhin ist man dadurch einen erheblichen Schuldenbetrag los. Ohne einen Verfahrensbevollmächtigten und den Versuch einer außergerichtlichen Einigung kann man keine Privatinsolvenz anmelden. Zudem muss man zumutbare Arbeit annehmen und alle Anstrengungen unternehmen, um Schulden zu begleichen. Am schwersten fällt Menschen, die eine Privatinsolvenz anmelden, das Unterzeichnen der Abtretungserklärung. Doch wenn "Holland in Not" ist, hat man keine andere Wahl. Man muss endlich Ordnung in sein verfahrenes Leben bringen, um irgendwann mit gutem Gewissen wieder durchatmen zu können. Die meisten Schuldner geraten unverschuldet in eine finanzielle Schieflage. Oft gehen sie damit aber nicht richtig um und verschleppen die Schuldenabzahlung dadurch. Man ignoriert beispielsweise Mahnungen oder transferiert Gelder von einem Topf in den anderen, um die größten Schuldenlöcher zu stopfen. Hilfreich sind geordnete Rechnungen, Kontoauszüge und Gehaltsnachweise. Ohne Überblick laufen Finanzen schnell aus dem Ruder. Wichtig ist, dass bestimmte Schuldenarten nicht in die Privatinsolvenz einfließen können. Schulden, die man dank einer Straftat gemacht hat - also beispielsweise Schmerzensgeld und Schadenersatz, zu denen man nach einer Fahrerflucht verurteilt wurde - können keinem Schuldenschnitt unterzogen werden. Dasselbe gilt für Schulden aus Bußgeldbescheiden wegen zu schnellen Fahrens und andere, gerichtlich verhängte Geldstrafen. Wer eine Privatinsolvenz anmelden möchte oder muss, sollte das bedenken.

Der lange Weg in die Schuldenfreiheit

Schulden machen ist leichter, als sie abzutragen. Niemand möchte freiwillig eine Privatinsolvenz anmelden, aber manchmal gibt es keinen anderen Weg, der gangbar wäre. Die Privatinsolvenz bietet dem Privatschuldner aber auch Chancen, sein Leben neu zu ordnen. Das ist für unverschuldet in Not geratene Menschen wichtig. Wenn Sie Privatinsolvenz anmelden, fallen Kosten an. Auch diese tragen Sie als Gesamtschuldner, der eine Privatinsolvenz anmelden musste. Die gerichtliche Schuldenbereinigung, die Bestellung eines Treuhänders und die Eröffnung eines Privat-Insolvenzverfahrens zahlt Väterchen Staat nicht. Diese Rechnungen müssen aber erst nach Ende des Insolvenzverfahrens bezahlt werden, also nach sechs Jahren. Auch sie können per Ratenzahlung abgeglichen werden. Jene, die keinerlei Einkommen und keine anderen Finanzressourcen haben, können einen so genannten Beratungshilfeschein beantragen, wenn sie die Privatinsolvenz anmelden. Sie müssen aber den Nachweis führen, dass sie tatsächlich keine finanziellen Ressourcen haben. Der Beratungshilfeschein ermäßigt die Insolvenzkosten auf 10 Euro. Doch auch ohne diesen Schein sind die zusätzlichen Kosten selbst bei geringen Löhnen tragbar. Sie werden aufgrund der Gläubigerzahl und der aufgelaufenen Schuldenhöhe ermittelt. Letztlich ist das Ziel, alle Menschen, die Privatinsolvenz anmelden müssen, besser zu stellen, damit sie es schaffen können. Niemand hat ein Interesse daran, Schuldner, die Privatinsolvenz anmelden müssen, noch weiter zu belasten. Die Kostensätze sind entsprechend niedrig angesetzt. Trotzdem ist es kein leicht getaner Schritt, eine Privatinsolvenz anmelden zu müssen.